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WLAN Ausgangsleistung berechnen
Geschrieben von on 30 September 2013 11:42

Wie berechnet man die WLAN Ausgangsleistung eines WLAN-Gerätes mit externen Antennen?

 

Was ist in Deutschland erlaubt:

Bei 2.4GHz sind max. 100mW (=20dBm) abgestrahlte Leistung erlaubt.

Bei 5GHz sind max. 1W (30dBm) ohne spezielle Anmeldung erlaubt und bis 4W (36dBm) mit Anmeldung (aber noch kostenlos).

 

Alle höheren Leistungen erfordern spezielle Genehmigungen und kosten i.d.R. Gebühren.

Bei 5GHz darf man nur bestimmte Frequenzen im Outdoor-Bereich nutzen und die Geräte müssen Radarerkennung und automatische Frequenzwahl unterstützen. Ist dies nicht unterstützt, darf das Gerät nur mit sehr kleiner Leistung senden.

 

Die Berechnung der Ausgangsleistung ist einfach:

Abgestrahlte Leistung = Ausgangsleistung Gerät [in dBm] + Antennengewinn [in dBi] - Leitungsverlust Kabel/Stecker [in dB]

  • Die Werte der Kabel und Stecker sind für 2,4 und 5GHz unterschiedlich und müssen im Datenblatt nachgesehen werden. Dicke Kabel (z.B. RG8) haben erheblich kleinere Verluste als dünne Kabel (z.B. RG58, LR400 etc.).
  • Alle Kabel sollen immer möglichst kurz sein, sonst wird die Reichweite der Funkverbindung stark reduziert !!
  • Richtwert bei 2,4GHz: max. 7m für RG58 (lowloss) Kabel und 20m für RG8 (dickes Verlegekabel)
  • Die Verbindungen müssen trocken sein und gegen Feuchtigkeit gut geschützt werden.

 

Hat man mehrere Antennen, wird die Leistung zwischen den Antennen aufgeteilt, dabei werden nur gleichzeitig sendende Antennen einbezogen. Wenn bei MiMo (Wireless N) also nur 2 von 3 Antennen senden (z.B. MiMo 2x2), halbiert man die Leistung pro Antenne.

 

Bei manchen Geräten kann man in der Oberfläche bereits den dBi-Wert der Antenne eingeben und der korrekte Ausgangspegel wird dann automatisch entsprechend reduziert. Das setzt aber immer eine korrekte Einstellung des "Country Codes" voraus, sonst weiß das Gerät nicht den erlaubten Grenzwert für das entsprechende Land.

 

ACHTUNG: Für die Einhaltung der länderspezifischen Vorschriften ist immer der Betreiber des Gerätes zuständig und haftbar! Der Betreiber hat sich selber über eventuelle Einschränkungen beim Betrieb von Funkanlagen zu informieren, das gilt auch für Gesetzesänderungen.

 

erstellt: Jörg Wagenlehner


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